Wien, im August 2025
Stellungnahme zu den Leitlinien für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI Code of Practice) im Rahmen der KI-Verordnung (AI Act)
Eine breite Koalition aus fast sämtlichen europäischen Dachverbänden der kreativen Berufe, darunter auch der europäische Dachverband der Literaturübersetzenden CEATL, äußert in einem Appell erhebliche Bedenken aufgrund der beunruhigend tech-freundlichen Gestaltung der Leitlinien für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.
Im AI Act des Jahres 2024 wurden Verpflichtungen der EU zum Schutz des urheberrechtlichen Status von Kunst und Kultur sowie der Gesellschaft als Ganzes festgehalten. In den Leitlinien, dem GPAI Code of Practice, ist davon nun jedoch wenig übriggeblieben. Entscheidungsträger aller Mitgliedsstaaten der EU werden deshalb in dem Appell der Dachverbände aufgefordert, diese Verpflichtungen im Zuge der inhaltlichen Umsetzung der KI-Verordnung nicht schrittweise zu verwässern.
Auch wenn der GPAI Code of Practice nicht Teil des Gesetzestextes ist, werden KI-Unternehmen sich daran orientieren, und § 53.1 c + d des AI Act bieten in der Umsetzung durchaus die Möglichkeit, die Rechte von Urheber:innen zu stärken. In der derzeit vorliegenden Form nimmt der Code of Practice Anbieter von Open-source-GPAI-Modellen allerdings praktisch von jeder Transparenzforderung bezüglich der Herkunft ihrer „Trainingsdaten“ aus, d.h. genau jener urheberrechtlich schutzwürdigen Werke, aus denen sich diese Modelle speisen. Dies gilt es zu korrigieren, denn der AI Act sollte dem Schutz der geistigen Eigentumsrechte dienen.
Das Forum Literaturübersetzen Österreich schließt sich dem Appell der europäischen Kreativbranche an und fordert entsprechende Maßnahmen der österreichischen Gesetzgebung zu einer urheberfreundlichen Umsetzung des AI Act.
Werner Richter, Vorsitzender Forum Literaturübersetzen Österreich
Anja Malich, Geschäftsführerin Forum Literaturübersetzen Österreich
Gerhard Ruiss, Geschäftsführer IG Autorinnen Autoren
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