Dr. Alfred Noll (1960-2026)

Dr. Alfred Noll (1960-2026)

Als einer der führenden Urheber·innenrechtsexperten in Österreich war Alfred Noll lange Zeit der rechtliche Berater unseres Verbands – neben seinen sonstigen Spezialisierungen, etwa auf Verfassungsrecht und Restitutionsfragen (zu diesem Thema hat er den vielbeachteten Roman Kannitz geschrieben). Der Kontakt entstand Mitte der 1990er Jahre, vermittelt durch einen Übersetzerkollegen, der den späteren Anwalt beim gemeinsam abgeleisteten Zivildienst kennengelernt hatte. Nolls nicht unbeträchtliches Potential an ziviler Widerständigkeit kam den Literaturübersetzenden in den folgenden Jahren und Jahrzehnten mehrfach zugute: So stand Alfred Noll uns bei der Ausarbeitung des ersten österreichischen Muster-Übersetzungsvertrags zur Seite, ebenso wie bei der erfolgreichen Austragung eines Rechtsstreits mit dem ORF wegen der Nichtnennung von Werner Richter in einer Sendung zu einer seiner T.C.- Boyle-Übersetzungen. Was da bis zum OGH ausgefochten wurde, wirkt auf Ö1 und allen anderen Medien Österreichs bis heute nach (auch wenn wir uns über die unterlassene Nennung von Übersetzer·innen immer noch ab und zu ärgern müssen).

Ab 1994 stand Alfred Noll als Serviceleistung des Verbands auch dessen Mitgliedern bei Ärgernissen mit Auftraggeber·innen für beratende Gespräche oder einen brieflichen Wink mit dem Zaunpfahl zur Verfügung. Mit juristischer Expertise und rhetorischer Nonchalance hat er so zahlreichen Kolleg·innen zu ihrem Recht verholfen. Er wird auch in unserer Zunft schmerzlich vermisst werden.

Veröffentlicht in Nachlese.