Juli 2025: Unser Dachverband CEATL ist Mitunterzeichner der hier einsehbaren Erkärung zum kürzlich veröffentlichen CoP (dem EU-Verhaltenskodex für KI-Modelle). Die europäische Kreativbranche erklärt sich für äußerst unzufrieden mit dem sehr Tech-freundlichen Ausgang der Gestaltung des Verhaltenskodex und baut möglichst viel politischen Druck auf die EU-Kommission auf: Joint statement AI Act Implementation Package 30 July 2025_
Anlässlich des diesjährigen Welttages des Buches (23. April) startete der deutsche Buchhandelsriese Thalia gemeinsam mit dem österreichischen Selfpublishing-Anbieter story.one die Ausschreibung zum „Young Storyteller Award 2025“. Dieser Literaturwettbewerb befürwortet in diesem Jahr „ausdrücklich den Einsatz von KI-Tools zur Erstellung von Texten und Illustrationen“ – und zwar mit der ebenso lapidaren wie verharmlosenden Begründung: „Der Award ist offen für alle Kreativansätze, ob mit oder ohne KI“. Das Netzwerk Autorenrechte und seine 15 Verbände aus dem gesamten deutschsprachigen Raum kritisieren die Bagatellisierung von Rechteverstößen und fordern Thalia und story.one auf, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Services von story.one sofort zu ändern oder ansonsten den Award einzustellen. Hier ist der Link zu der entsprechenden Pressemitteilung, die maßgeblich von unserem Vorsitzenden Werner Richter formuliert wurde.
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April 2025: Die österreichische Buchbranche fordert den Gesetzgeber dazu auf, im Urheberrechtsgesetz rasch eine gesetzliche Vergütung zum angemessenen Ausgleich für die Nutzung der durch KI-Sprachmodelle entstehenden Nachteile für die Rechteinhaber∙innen zu verankern (siehe auch die Forderungen der Initiative Urheberrecht Österreich vom Sommer 2024).
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Um aktuelle und zukünftige Werke möglichst vor einem ähnlichen Schicksal zu schützen, können Urheber∙innen in ihren Verträgen zumindest eine Opt-out-Klausel gegen die Verwendung ihrer Werke zu einem solchen Training einfügen. Beispiele für eine Formulierung finden sich im KI-Leitfaden für den Buchsektor des European Writers’ Council. Ansonsten gern im FLÜ-Büro nachfragen.
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Unser europäischer Dachverband CEATL beteiligt sich an den Beratungen zum “General-Purpose AI Code of Practice”. Dieser soll mit Empfehlungscharakter ergänzend zum AI-Act den Umgang mit KI-Technologien regulieren. Leider hat sich die Position der Rechteinhaber∙innen von Entwurf zu Entwurf verschlechtert. Anstelle klarer Vorgaben zur Einhaltung des Urheberrechts und zu einer werkgenauen Transparenzpflicht über Trainingsdaten gibt es für die KI-Entwickler∙innen vom AI-Office lediglich freundliche Einladungen.
Deshalb hat der CEATL hat am Freitag, den 21. März, gemeinsam mit den europäischen Dachverbänden EWC (Autor·innen) und efj (Journalist·innen), einen offenen Brief (englische Fassung, französische Fassung) an die EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen geschrieben, um die Unzulänglichkeiten des dritten (und letzten) Entwurfs zum “Code of Practice” aufzuzeigen.
